Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist die Rechtsberatung für mittelständische Gesellschaften und Familienunternehmen, die in der Regel nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung unterstützen wir die Mandanten bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Verträgen (z.B. Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Kooperationsverträge, Handelvertreterverträge, Lieferverträge, Finanzierungsverträge), bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch bei Fusionen und Übernahmen.

Sprechen Sie mit den Rechtsanwälten F. Manfred Koch oder Dr. Joachim Albertz. Sie sind vornehmlich in diesem Bereich tätig.

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