Jeder Verkehrsunfall ist ein lästiges und unangenehmes Ereignis. Sie haben nach jedem Unfall das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe werden immer durch die Versicherung des schuldigen Unfallgegners als Schadensposition übernommen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben, so werden von dieser die Kosten eines Rechtsanwaltes – abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung – auch im Falle eines eigenen Verschuldensanteiles übernommen.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen im Verkehrsrecht kundigen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Meist fehlt es bereits an der Kenntnis aller in Betracht kommender Schadensersatzpositionen wie zum Beispiel dem sogenannten Haushaltsführungsschaden. Auf solche Schadenspositionen werden Sie in der Regel von der gegnerischen Versicherung unaufgefordert nicht aufmerksam gemacht.
Auf jeden Fall müssen Sie sich vor Augen führen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe verspricht. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen!

Die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Ansprüche zu erhalten und unnötige Kosten zu vermeiden. Auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Wir kooperieren in solchen Fällen mit versierten und im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien in dem jeweiligen Land.

Durch hohe Motivation und Kompetenz sowie langjährige Erfahrung bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns spezialisiertes Fachwissen im Unfallrecht. Er steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen nach einem Unfall beratend zur Seite.

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