Das Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist also die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen.

Das Steuerstrafrecht ist eine schwierige Materie, die demjenigen, der im Fokus von Strafjustiz und Steuerfahndung steht, sehr viel Energie, Geduld und Kraft abfordert.

Das Steuerstrafrecht – also die Strafverfolgung wegen einer angeblich begangenen Steuerhinterziehung – unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht auch dadurch, dass der Beschuldigte zwar „theoretisch“ ein Aussageverweigerungsrecht hat, nach der Abgabenordnung im Veranlagungsverfahren bei der Steuerfestsetzung aber darlegungspflichtig ist, wenn er keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden will. Diesen Konflikt gilt es im Einzelfall zu lösen.

Wir stehen unseren Mandanten in laufenden Steuerstrafverfahren aber auch bei einer beabsichtigten Selbstanzeige beratend zur Seite.

In Steuerstrafsachen ist Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek, Fachanwalt für Strafrecht, Ihre erfahrener und kompetenter Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsgebiete:
-Strafrecht
-Wirtschaftsstrafrecht
-Ordnungswidrigkeiten
-Bußgeldverfahren
-Versicherungsrecht
-Unternehmensrecht
-Mergers & Acquisitions