Das Sportrecht ist die Schnittmenge aus den Bereichen Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Steuerrecht und Medienrecht. Die Besonderheit des Sportrechts besteht im Zusammenwirken und häufig auch Kollidieren von staatlichem Recht und den Regelwerken der nationalen sowie internationalen Sportverbände. Leistungssportler befinden sich in einer besonderen Lebenssituation, in der kaum Zeit bleibt, sich mit rechtlichen Verbindlichkeiten detailliert auseinander zu setzen. Auch die notwendigen Verträge können weitreichende Konsequenzen für das eigene Image, aber auch die Handlungsmöglichkeiten des Leistungssportlers haben.

Arbeitsrechtliche Aspekte, die sich häufig im Zusammenhang mit der Beratung von Profisportlern ergeben, werden durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Albertz abgedeckt, der in diesem Bereich gerne Ihr Ansprechpartner ist.

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