Das Kfz-Leasing ist nicht nur bei Unternehmen, sondern inzwischen auch bei Verbrauchern sehr beliebt. Denn kurzfristig betrachtet, entsteht eine relativ geringe finanzielle Belastung für den Leasingnehmer. Häufig bergen Leasingverträge allerdings auch Fallen, die für den Leasingnehmer teuer werden können.

Haben Sie Ärger mit dem Leasingvertrag oder möchten Sie sich vor dem Abschluss unabhängig über Vor- und Nachteile der verschiedenen Leasingarten beraten lassen?

Leasingrecht – Restwert
Bei einem Leasingvertrag mit Restwertgarantie wird bei Vertragsschluss ein Restwert kalkuliert, den das Fahrzeug nach Vertragsende haben soll. Stimmt dieser kalkulierte Restwert nicht mit dem tatsächlichen Restwert überein, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Restwert zahlen.

Leasingrecht – Kilometerabrechnung
Bei einem Leasing mit Kilometerabrechnung wird die Kilometerleistung des Fahrzeugs zu Beginn des Vertrags festgelegt. Wird sie überschritten, zahlt der Leasingnehmer die sich aus der Kilometerabrechnung ergebenden Mehrkilometer.

Leasing – Erwerbsrecht
Besonders bei niedrig kalkulierten Restwerten rechnen Leasingnehmer oft damit, das Fahrzeug zum Restwert übernehmen zu können. Bei Kfz-Leasingverträgen erwirbt der Leasingnehmer aber nur ein Nutzungsrecht für das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum. Ein käuflicher Erwerb des Fahrzeugs nach Vertragsablauf wird regelmäßig und ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen.

Leasingrecht – Andienungsrecht
Bei Verträgen mit Teilamortisation steht dem Leasinggeber häufig ein vertraglich festgehaltenes Andienungsrecht zu. Das heißt, er kann nach Laufzeitende des Leasingvertrages vom Leasingnehmer verlangen, dass dieser das Fahrzeug zu einem vorher vereinbarten Preis übernimmt.

Leasingrecht – vorzeitige Vertragsbeendigung durch Leasingnehmer
Richtig heikel wird es, wenn der Leasingnehmer vorzeitig aus dem Vertrag möchte. Denn die Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung besteht nur in Fällen besonders schwerwiegender Vertragsstörungen, zum Beispiel bei einem Totalschaden.

Leasingrecht – Schäden
Zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit hohen Risiken für die Leasingnehmer können aber auch Mängel am geleasten Fahrzeug führen.