Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und Gemeinden) Gebiets-, Finanz-, Personal-, Organisations-, Planungs- und Satzungshoheit. Auf dieser Grundlage können die Kommunen ihren Einwohnern oder örtlich ansässigen Unternehmen und Gewerbetreibenden eine Vielzahl von Rechten einräumen oder einschränken. Sie können Genehmigungen erteilen oder versagen, den Einwohnern Pflichten und Zwänge auferlegen sowie Gebühren und Abgaben, Entgelte oder Steuern erheben, die von Gemeinde zu Gemeinde teils deutlich abweichen.

All diese ortsnahen Regelungen können inhaltlich oder formell rechtswidrig sein und bedürfen nicht selten einer gerichtlichen Überprüfung. Wenn Sie sich als Privatperson, Grundstückseigentümer oder Gewerbetreibender von einer kommunalen Entscheidung übervorteilt oder ungerecht behandelt fühlen, überprüfen wir den Fall, übernehmen die Verhandlungen mit den Behörden, beraten Sie über die Erfolgschancen einer Klage und vertreten Sie vor Gericht.

Ihr Ansprechpartner ist hier Rechtsanwalt Thomas Pliester als Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

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