Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, bei Diebstahl oder Unfall, Schäden am eigenen Auto oder einem Mietwagen kann es schnell Ärger mit Händlern, Werkstätten und Versicherungen geben. Konflikte wegen Garantie und Gewährleistung, Haftpflicht oder Kaskoversicherung, der Regulierung von Reparatur- oder Sachverständigenkosten, Wildschäden, Arzt- und Klinikrechnungen oder weiteren Ansprüchen lassen den automobilen Traum oft zum Albtraum werden.

So versuchen Versicherungen im Zeitalter des „modernen Schadensmanagements“ immer häufiger, Sie um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu bringen. Auch bei eindeutiger Rechtslage entscheiden sie zu Ihren Ungunsten, gleichen Ihren Schaden nicht voll aus oder spielen erst einmal auf Zeit, um Sie zum Nachgeben oder einem Teilverzicht zu veranlassen. Gerade bei einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst einen spezialisierten Anwalt verständigen. Ihr Gegner und seine Versicherung können und sollten nicht Ihre Berater sein.

Anwaltlicher Rat kann Ihnen aber auch bei Problemen mit dem KFZ-Handel, der Werkstatt, dem Autoverleiher oder dem Käufer Ihres Gebrauchten weiterhelfen: Dabei kann es unter anderem um Rechtsfragen rund um den Kaufvertrag, Lieferung und Lieferverzug, den Reparaturauftrag, die Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen, Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung, Schadensersatz, Garantie und Produkthaftung oder Verjährung gehen.

Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns hat spezialisiertes Fachwissen im Autorecht und bringt langjährige Erfahrung mit. Rechtsanwalt Dr. Kaumanns wird sich kompetent und mit hoher Motivation um die Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche kümmern. Er ist Mitgliede in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin.

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