Die Zusammenarbeit von Ärzten beruht auf gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Ob Praxisgemeinschaft, Gerätegemeinschaft, Arztgesellschaft, bei Streit unter den Ärzten über die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit oder bei Praxiskauf oder -aufgabe beraten wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung als Fachanwälte.

Sofern Bankgespräche anstehen oder Sicherheitenverträge neu zu verhandeln sind, werden Sie gerne von Rechtsanwalt Dr. Joachim Albertz  unterstützt.

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