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Ehrenamtliches Engagement

Rechtsanwalt F. Manfred Koch wurde als Geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts Düsseldorf nach 26 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit verabschiedet. Neu berufen wurde Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek als Richter an diesem Anwaltsgericht und in der nächsthöheren Instanz Rechtsanwalt Thomas Pliester als Richter am Anwaltsgerichtshof in Hamm.

„Das Anwaltsgericht befasst sich mit berufsrechtlichen Fragen der Anwaltschaft und verhängt bei Verstößen gegen das anwaltliche Berufsrecht Strafen bis zum Berufsverbot,“ erläutert Rechtsanwalt F. Manfred Koch seine langjährige Tätigkeit als Geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. 

1991 begann Koch seine Tätigkeit als Richter am Anwaltsgericht. Zweimal ernannte in das Landesjustizministerium NRW zum Geschäftsleitenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Diese Position hielt er mehr als zehn Jahre inne. Der Sozius der Kanzlei MBK Rechtsanwälte war mit seinem altersbedingten Ausscheiden somit mehr als 26 Jahre Mitglied des Anwaltsgerichts.

Der engagierte Rechtsanwalt ist zudem seit 1998 Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 20 Jahre lang war Koch Vorsitzender des Anwaltvereins Mönchengladbach bis er Ende 2011 nicht wieder kandidierte.

Seit mehr als 40 Jahren ist der gebürtige Rheydter Sozius in der Kanzlei MBK Rechtsanwälte. Nach dem Studium praktizierte Koch zunächst ein Jahr lang als Anwalt in Düsseldorf, ehe er 1976 in die renommierte Mönchengladbacher Anwaltskanzlei von Dr. Müller und Dr. Boms eintrat. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Rechtsgebiete Vertrags- und Wettbewerbsrecht mit AGB-Recht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und das Entsorgungsrecht. Zudem war Koch in einer Vielzahl größerer Schiedsgerichtsverfahren tätig.

Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek LL.M., setzt das ehrenamtliche Engagement der Kanzlei in der Anwaltsgerichtsbarkeit fort : er ist jetzt Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Er tritt damit in die Fußstapfen seines älteren Sozius, mit dem ihn eine bereits viele Jahre bewährte Zusammenarbeit verbindet.

Voßiek trat 2010 als Sozius in die Kanzlei MBK Rechtsanwälte ein und vertritt die Interessen der Mandanten als Fachanwalt für Strafrecht und als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dabei sind seine Schwerpunkte das Wirtschaftsstrafrecht und die Beratung von Unternehmen zum Thema Compliance.

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist dreigliedrig strukturiert: Anwaltsgerichte sind für die Bezirke von Oberlandesgerichten zuständig. Die nächsthöhere Instanz ist der jeweils in den Bundesländern etablierte Anwaltsgerichtshof. Hier werden die Berufungen der Anwaltsgerichtsverfahren verhandelt. Die höchste Instanz ist der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Rechtsanwalt Thomas Pliester – seit 1987 Sozius in der Kanzlei MBK Rechtsanwälte – verstärkt jetzt als Richter den Anwaltsgerichtshof in Hamm. Pliester ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Für seine Tätigkeit in den Rechtsgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht zeichnete in das Magazin „Focus“ 2013, 2014, 2016 und 2017 als TOP-Anwalt aus.

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